Geld & Finanzen
ETF-Steuer 2026 — Freistellungsauftrag, Teilfreistellung & Vorabpauschale
Von der Preisdrache-Redaktion · Aktualisiert am 16. Juli 2026
Wer in ETFs anlegt, stößt früher oder später auf Begriffe wie Abgeltungsteuer, Freistellungsauftrag, Teilfreistellung und Vorabpauschale. Klingt kompliziert, ist es aber nicht: In den meisten Fällen erledigt die Bank die Steuer automatisch. Dieser Ratgeber erklärt allgemein und verständlich, wie ETFs in Deutschland besteuert werden und wie du mit dem Freistellungsauftrag legal Steuer sparst. Hinweis: allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall.
Wie ETF-Erträge besteuert werden
Gewinne aus ETFs — also Dividenden, Ausschüttungen und Kursgewinne beim Verkauf — zählen zu den Kapitalerträgen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Auf sie fallen 25 % Steuer an, dazu der Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das Praktische: Bei einem deutschen Broker oder einer Bank wird die Steuer in der Regel automatisch einbehalten und abgeführt — du musst dich meist um nichts kümmern.
Der Freistellungsauftrag — so sparst du legal Steuer
Jeder Person steht ein jährlicher Sparer-Pauschbetrag zu: Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei (bei zusammenveranlagten Paaren entsprechend verdoppelt). Damit die Bank diesen Betrag berücksichtigt und keine Steuer abführt, erteilst du ihr einen Freistellungsauftrag — das geht online in wenigen Klicks. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank auch auf kleine Erträge Steuer ab; du bekommst sie dann erst über die Steuererklärung zurück. Wer bei mehreren Banken anlegt, verteilt seinen Pauschbetrag sinnvoll auf die Institute. Die genaue Höhe des Pauschbetrags kann sich ändern — prüfe den aktuell geltenden Wert.
Teilfreistellung bei Aktien-ETFs
Für Fonds mit einem hohen Aktienanteil gibt es die Teilfreistellung: Ein Teil der Erträge aus Aktien-ETFs bleibt pauschal steuerfrei, als Ausgleich für Steuern, die bereits auf Fondsebene anfallen. Das senkt deine tatsächliche Steuerlast auf diese Erträge, ohne dass du etwas tun musst — die Bank berücksichtigt es automatisch. Für breit gestreute Welt-ETFs mit hohem Aktienanteil ist das ein spürbarer Vorteil.
Vorabpauschale — die jährliche Mini-Steuer auf Thesaurierer
Thesaurierende ETFs schütten Erträge nicht aus, sondern legen sie automatisch wieder an. Damit auch diese laufenden Gewinne besteuert werden, gibt es die Vorabpauschale: eine kleine, jährlich berechnete Steuer auf einen fiktiven Mindestertrag. Wichtig zu wissen: Sie hängt vom Basiszins ab, fällt in manchen Jahren sehr gering oder ganz weg, und sie wird beim späteren Verkauf angerechnet — du zahlst also nicht doppelt. Auch hier rechnet und bucht die Bank in der Regel automatisch; der Sparer-Pauschbetrag deckt sie oft ab.
Was du praktisch tun solltest
- Freistellungsauftrag einrichten — der wichtigste und einfachste Schritt, um den Pauschbetrag zu nutzen.
- Auf ausreichend Guthaben achten, falls eine Vorabpauschale gebucht wird — die Bank zieht sie meist vom Verrechnungskonto ein.
- Belege aufbewahren: Die Bank stellt eine Steuerbescheinigung aus, die du für die Steuererklärung nutzen kannst.
So startest du überhaupt einen ETF-Sparplan, erklärt unser ETF-Sparplan-Guide; passende Depots findest du im Depot-Vergleich und auf unserer Geld-sparen-Seite. Bei individuellen steuerlichen Fragen hilft eine Steuerberatung weiter.
Häufige Fragen
Muss ich meine ETF-Gewinne selbst versteuern?
Bei einem deutschen Broker in der Regel nicht aktiv: Die Bank behält die Abgeltungsteuer automatisch ein und führt sie ab. Nur in bestimmten Fällen — etwa bei einem ausländischen Broker oder zur Rückholung zu viel gezahlter Steuer — wird die Steuererklärung nötig.
Was bringt der Freistellungsauftrag?
Mit dem Freistellungsauftrag bleiben deine Kapitalerträge bis zum jährlichen Sparer-Pauschbetrag steuerfrei, weil die Bank bis zu dieser Grenze keine Steuer abführt. Ohne ihn holst du zu viel gezahlte Steuer erst später über die Steuererklärung zurück.
Was ist die Vorabpauschale einfach gesagt?
Eine kleine jährliche Steuer auf thesaurierende Fonds, damit auch nicht ausgeschüttete Gewinne laufend erfasst werden. Sie hängt vom Basiszins ab, ist manchmal sehr niedrig oder null und wird beim späteren Verkauf angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Ist dieser Ratgeber eine Steuerberatung?
Nein. Dies ist eine allgemeine, verständliche Einordnung der ETF-Besteuerung in Deutschland und ersetzt keine individuelle Beratung. Für deine persönliche Situation, insbesondere bei größeren Beträgen oder Sonderfällen, wende dich an eine Steuerberatung.
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